Bogenschützen Gerdau e.V.

Stand 23. Februar 2023

 

Sicherheitsbestimmungen  PDF

  1. Die nachstehenden Sicherheitsbestimmungen sind auf dem Gelände der Bogen­schützen Gerdau e.V. und der Sporthalle verbindlich.

  2. Jeder Schütze ist den Bestimmungen der Schießordnung des Deutschen Schützen­bundes und der jeweils gültigen Sportordnung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. Er hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder verletzt wird.

  3. Die Benutzung des Bogensportplatzes und der Halle ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.

  4. Anfängern, Gästen und Personen unter 18 Jahren ist die Benutzung des Geländes und der Halle nur in Begleitung einer Aufsicht gestattet. Sie haben deren Anweisungen Folge zu leisten. Die Aufsicht kann von jedem volljährigem, fachkundigem Vereinsmitglied übernommen werden.

  5. Zugelassen sind alle Bögen gemäß den Richtlinien der FITA. Armbrustschießen und Jagdspitzen sind nicht zugelassen!

  6. Jeder Schütze kontrolliert seinen Bogen und Pfeil vor dem Schießen. Beschädigte Pfeile und Bögen dürfen nicht verwendet werden.

  7. Das Schießen erfolgt auf eigene Gefahr!

  8. Das Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten!

  9. Der Bogen, mit aufgelegtem Pfeil, darf nur an der Schießlinie in Schussrichtung des Zieles ausgezogen werden.

  10. Es darf nur auf ausgewiesene Ziele geschossen werden. Schießen auf Tiere ist streng untersagt.

  11. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar, niemand im Gefahren­bereich vor, hinter oder seitlich der Scheiben aufhält.

  12. Es darf nicht unkontrolliert geschossen werden. - Schüsse in die Luft sind streng ver­boten. Beim Ausziehen des Bogens muss darauf geachtet werden, dass der Pfeil selbst bei einem versehentlichen Lösen, nicht außerhalb des Schussfeldes gelangen kann.

  13. Beim Kommando „STOPP“, das von jeder Person auf dem Bogensportplatz gegeben werden darf, ist das Schießen sofort einzustellen. Es darf kein Schuss nach dem Stopp-Kommando abgegeben werden. Das Schießen darf erst nach einer Klärung fortgesetzt werden.

  14. Bevor die Pfeile geholt werden dürfen, muss sich vergewissert werden, dass niemand mehr schießt. Im Zweifelsfall gegenseitig verständigen. Um Verletzungen zu vermeiden, ist das Laufen zur Scheibe ist nicht gestattet.

  15. Beim Herausziehen der Pfeile aus der Scheibe ist darauf zu achten, dass niemand durch die Pfeilenden verletzt werden kann. Es sollte nur eine Person zur Zeit die Pfeile ziehen.

  16. Experimentelles Schießen zur Einstellung des Bogens z.B. durch schrittweises erhöhen der Zieldistanz ohne Nutzung der Schließlinie darf nur nach Absprache mit den anwesenden Schützen erfolgen.

  17. Diese Sicherheitsbestimmung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Vorstand am 23.02.2023 in Kraft.